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12.08.2011

Lesezeit: etwa 1 Minute

Wahlkampfmanipulation durch Zensur des RBB

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Abgeordnetenhauswahl Berlin

RBB weigert sich, NPD-Wahlwerbespot zu senden

Berlin. Am Freitag, den 12. August 2011, gegen 17.30 Uhr überbrachte ein Bote des Rund-funks Berlin Brandenburg die Mitteilung, daß sich der RBB weigert, den von der NPD eingereichten Wahlwerbespot des Landesverbandes Berlin zu senden. Als Begründung werden kommunistische Propagandaphrasen wiedergegeben. Eine juristische Beweisführung für die behauptete Unterstellung fehlt. Der Film sei deswegen volksverhetzend, weil die NPD schonungslos auch über die Straftaten von Kriminellen mit Migrationshintergrund berichtet. Die unkritische Übernahme kommunistischer Propagandaphrasen durch das Justiziariat des RBB bildet nach Auffassung der NPD eine unzulässige Wahlkampfmanipulation, die von den LINKSEXTREMISTEN angestiftet wurde.

Der RBB setzte der NPD ein Ultimatum bis zum 15. August 2011, 10:00 Uhr einen zensierten Wahlwerbespot einzureichen. Wird keine zensierte Version dargeboten, soll die Sendezeit am 15. August 2011, gegen 19:56 Uhr verfallen.

Der Berliner NPD-Landesverband duldet keine rechtswidrige Einmischung in seine sicherheits- und migrationspolitischen Aussagen.

Die Rechtsabteilung der NPD wird die notwendigen Rechtsmittel einlegen, damit auch im Land Berlin wieder freie Wahlen stattfinden können. Schließlich heißt es zu jedem Werbespot: „Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung.“

Der Berliner Spitzenkandidat Udo Voigt nannte diese Ablehnung eine Unterwerfung des RBB unter die Forderungen der verfassungsfeindlichen LINKSPARTEI, welche die rechtswidrige Zensur vom RBB verlangt hatte. Voigt wörtlich: „Es ist unglaublich, daß sich der Rundfunk Berlin-Brandenburg ausgerechnet am Vorabend des 50. Jahrestages des 13. August zum Erfüllungsgehilfen der Kommunisten macht. Es muß verhindert werden, daß über politisch kritische Aussagen im Fernsehen künftig der Rundfunk in Abstimmung mit den Kommunisten entscheidet. Das Stasiregime der DDR läßt grüßen. Nun werden Gerichte darüber entscheiden müssen, ob in Berlin wenigstens der Anschein von freien Wahlen mit freier Meinungsäußerung, Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit aufrecht erhalten wird.“

Berlin, den 12. August 2011
Stefan Lux

Pressesprecher des
NPD-Landesverbandes Berlin

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NPD Wahlwerbung Berlin 2011
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