25.10.2011
Am heutigen Tag wurde dem gewählten Beisitzer im Kreisrechtsausschuß der Südwestpfalz, Sascha Wagner, mitgeteilt, daß er als Beisitzer der kommenden Kreisrechtsausschußsitzung am Donnerstag, 27.Oktober 2011 abgesetzt wurde. Als Begründung wird die Presseberichterstattung über die Verbandsbürgermeisterwahlen in Wallhalben(!) angeführt. Grund für die vorangegangene Presseerklärung soll eine Verfügung der Kommunalaufsicht an die Verbandsgemeinde Wallhalben sein, die Wagner selber bis zum heutigen Tage nicht zur Kenntnis gegeben worden ist. Die Rechtsabteilung der NPD wird prüfen, inwieweit die für den 27.Oktober 2011 angesetzte Kreisrechtssitzung überhaupt stattfinden kann und inwieweit die Voraussetzungen für eine Organklage gegeben sind. Auch behält sich Wagner vor, den Landrat dahingehend auf Unterlassung zu verklagen, weiterhin zu behaupten, daß er angeblich aggressiv und kämpferisch gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorgehen würde.
Folgender Brief wurde heute von Sascha Wagner an die Kreisverwaltung verschickt
Betr. Kreisrechtsausschusssitzung am Donnerstag, 27. Oktober 2011
Sehr geehrte Frau Amrell,
ich möchte Sie darauf hinweisen, daß die Berichterstattung über die Verbandsbürgermeisterwahl in Wallhalben durch eine Presseerklärung der Kreisverwaltung zustande gekommen ist. Grund für die Presseerklärung soll eine Verfügung der Kommunalaufsicht Südwestpfalz an die Verbandsgemeinde Wallhalben sein, die mir selber bis zum heutigen Tage nicht schriftlich zur Kenntnis gegeben worden ist. Ich bin ein gewähltes Mitglied des Kreistages und des Kreisausschusses. In der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes darf ich nicht schlechter in meinen Rechten gestellt werden, wie jeder anderer Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die von Ihnen benannten Vorschriften bieten darüber hinaus keine Rechtsgrundlage zu einem, auch nicht vorübergehenden Ausschluß.
Ich fordere Sie auf, den geplanten Termin zur Sitzung des Kreisrechtausschusses, am Donnerstag, 27.Oktober 2011 auf einen späteren Termin zu verschieben. Dies wäre zur Verhinderung einer von mir angestrebten Organklage eine gütliche Einigung. Auch fordere ich Sie als Vertreter der Kreisverwaltung auf, es umgehend zu unterlassen, weiter zu behaupten, daß ich angeblich gegen die sogenannte freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und diese aggressiv bekämpfen würde.
Ich behalte es mir vor, weitere rechtliche Schritte gegen die Kreisverwaltung einzuleiten.
Seit 1994 habe ich mich regelmäßig bei verschiedenen Wahlen als Kandidat nominieren lassen und kann somit glaubhaft machen, daß ich mich dieser von Ihnen angegeben „Grundordnung“ untergeordnet habe. Ich beabsichtige, falls der Termin am Donnerstag, 27. Oktober 2011 nicht verschoben wird, dort zu erscheinen, um anwesenden Personen, die ihre Anliegen vor dem Kreisrechtsausschuß vortragen wollen, im Bezug auf die zunehmende Gewaltenverschränkung in Rheinland-Pfalz zu sensibilisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Wagner, Mitglied im Kreistag
Kaum eine andere Berufsgruppe in Deutschland genießt ein derart ...Details